Eine Hochschule neuen Typs

Die Cusanus Hochschule für Gesellschaftsgestaltung ist eine Hochschule neuen Typs. Nach § 117 Landeshochschulgesetz Rheinland-Pfalz ist sie als Hochschule jenseits der Typen „Fachhochschule“ und „Universität“ staatlich anerkannt.

Neu an unserer Art von Hochschule ist, dass wir Fragen der verantwortungsvollen Gestaltung von Gegenwart und Zukunft in den Mittelpunkt unserer akademischen Aktivitäten stellen und die Fachdisziplinen daraufhin in den Dialog miteinander sowie mit der Praxis bringen.

Dabei verbindet uns mit den Universitäten eine klare Wissenschaftsorientierung. Die Berufungen unserer Professor:innen erfolgt nach universitären Kriterien. Das Profil von Professuren (Anteil von Forschung; Lehrdeputat) ist ebenfalls universitär. Die Zulassungen der Studierenden zu den Studiengängen erfolgen nach den gesetzlichen Bestimmungen, die für Universitäten gelten. Unsere Studienabschlüsse berechtigen zum Masterstudium bzw. zur Promotion an Universitäten. Über ein eigenes Promotionsrecht verfügen wir noch nicht, wohl aber betreuen wir Promotionen in Kooperation mit anderen Universitäten.

Mit den Fachhochschulen verbindet uns das Interesse an gesellschaftsrelevanter Forschung. Diese verstehen wir jedoch nicht im Sinne reiner Anwendung eines gegebenen Wissenskanons. Stattdessen forschen und lehren wir, wie sich Wissen und Wissenschaft neu gestalten und verantworten müssen, um zum produktiven und verantwortlichen Umgang mit gesellschaftlichen Herausforderungen zu befähigen.