Bitte beachten Sie die folgenden Fristen für das akademische Jahr:
Wintersemester
1. Oktober | Beginn des Wintersemesters |
15. Januar | Anmeldungen zu Modulabschlussprüfungen |
15. Februar | Rücktrittsfrist von Modulabschlussprüfungen |
31. März | Ende des Wintersemesters und Abgabefrist für Hausarbeiten |
Sommersemester
1. April | Beginn des Sommersemesters |
15. Juni | Anmeldungen zu Modulabschlussprüfungen |
15. Juli | Rücktrittsfrist von Modulabschlussprüfungen |
30. September | Ende des Sommersemesters und Abgabefrist für Hausarbeiten |
Hinweis
Die allgemeine Zulassung zu den studienbegleitenden Prüfungen (Erstanmeldung) muss spätestens 3 Monate nach der Immatrikulation und mindestens 4 Wochen vor dem ersten Prüfungstermin beantragt werden. Hierzu verwenden Sie das Formular „Antrag auf allgemeine Zulassung zu Modulabschlussprüfungen“ auf folgender Seite. Dort finden Sie auch alle anderen relevanten Formulare.